Als Grenzgänger in der Schweiz
Als Grenzgänger in der Schweiz
Praktische Tipps, die sich lohnen: 2020 gab es rund 343.000 Grenzgänger, die aus Nachbarländern zum Arbeiten in die Schweiz gingen, davon waren 18 Prozent aus Deutschland. Die Zahl zeigt es deutlich: Die Schweiz ist ein lukrativer Wirtschaftsstandort für
Praktische Tipps, die sich lohnen:
2020 gab es rund 343.000 Grenzgänger, die aus Nachbarländern zum Arbeiten in die Schweiz gingen, davon waren 18 Prozent aus Deutschland. Die Zahl zeigt es deutlich: Die Schweiz ist ein lukrativer Wirtschaftsstandort für finanzstarke Unternehmen, verfügt über einen attraktiven Arbeitsmarkt, und das Lohnniveau ist hoch. Der große Vorteil als deutscher Grenzgänger in der Schweiz ist, dass man also ein sehr gutes Gehalt erhält und im Gegenzug niedrige Lebenshaltungskosten hat. Unterm Strich hat man also wesentlich mehr Geld in der Haushaltskasse. Allerdings ist die Schweiz kein EU-Mitglied, daher gibt es einige Besonderheiten, die man als Grenzgänger in der Schweiz unbedingt beachten sollte. Wir geben hier konkrete Tipps, damit sich die Arbeit in der Schweiz lohnt.
Was ist ein Grenzgänger in der Schweiz?
Personen, die in einem Land wohnen, aber in einem anderen Land arbeiten, nennt man Grenzgänger. Grenzgänger in der Schweiz kehren täglich oder mindestens wöchentlich an ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat zum Beispiel Deutschland, Italien oder Frankreich zurück.
Wer darf Grenzgänger in der Schweiz werden?
Personen mit EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft (EFTA = Europäische Freihandelsassoziation) können relativ problemlos als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Personen aus den neueren EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Kroatien oder aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern müssen erst einige bürokratische Hürden überwinden.
Unterschied Grenzgänger und Aufenthalter
Ein Grenzgänger arbeitet beispielsweise in der Schweiz, hat aber seinen festen Wohnsitz im Ausland, zum Beispiel in Deutschland. Ein Aufenthalter ist eine Person mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die aber in der Schweiz arbeitet und hier auch den festen Wohnsitz hat. Sie hat in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung oder Ausländerausweis B.
(Tipps zum Wohnen in der Schweiz)
Was brauche ich als deutscher Grenzgänger in der Schweiz?
Zwei Dinge sind äußerst wichtig:
1. Grenzgänger aus Deutschland, die für ein Unternehmen in der Schweiz arbeiten, benötigen eine Grenzgängerbewilligung. Den sogenannten Ausweis G beantragt in der Regel der Schweizer Arbeitgeber. Dafür müssen Pendler folgende Unterlagen als Kopien vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnsitzbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Passfoto
2. Außerdem benötigen Grenzgänger in der Schweiz auch ein Konto in der Schweiz für die Überweisung des Gehaltes. Damit keine hohen Kosten für Auslandsüberweisungen beispielsweise für die Miete, Strom, Versicherungen etc. entstehen, ist ein weiteres Konto in Deutschland empfehlenswert.
Vorteile aus dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen nutzen
Vorsicht Falle: In Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten – wer sich in Sachen Steuer nicht beraten lässt, läuft Gefahr, doppelt besteuert zu werden. Seit 1971 gilt zwar das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), aber die steuerlichen Angelegenheiten müssen dementsprechend korrekt gehandhabt werden. Zunächst einmal: Das Steuersystem in der Schweiz ist recht kompliziert. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen müssen Arbeitnehmer aus Deutschland das Gehalt nicht wie in der EU üblich im Arbeitgeberstaat (also in der Schweiz) versteuern, sondern im Staat des Wohnsitzes – also Deutschland. Dies gilt zwar grundsätzlich, aber es gibt Ausnahmen. Daher ist eine Grenzgänger-Beratung wichtig.
Die Schweizer Quellensteuer nicht vergessen
Eine Steuer muss dennoch in der Schweiz bezahlt werden: ein Pauschalbetrag von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns fällt als Quellensteuer an. Diese wird dann mit der deutschen Einkommensteuer abgeglichen.
Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem DBA
Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, müssen Grenzgänger in der Schweiz eine Ansässigkeitsbescheinigung bei ihrem deutschen Finanzamt beantragen und diese beim Schweizer Arbeitgeber einreichen. Wer dies nicht tut, hat eine komplizierte Steuererklärung vor sich, denn die Schweizer Finanzbehörden sacken in dem Fall den kompletten Steuerbetrag erstmal ein.
Aufgepasst: Die Steuererklärung erfolgt in Schweizer Franken. Das Finanzamt in Deutschland rechnet es in Euro um. Das heißt: Erhöht sich der Wert der Schweizer Franken, erhöhen sich auch die steuerlichen Abgaben.
Fazit: Da das Doppelbesteuerungsabkommen für Laien nicht so leicht zu durchschauen ist und es viele Einzel- und Sonderfälle gibt, ist eine fundierte Beratung für Grenzgänger in der Schweiz äußerst empfehlenswert.
Ratgeber für Grenzgänger
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