Grenzgänger

Ihre neuen Rechte beim Grenzgänger Homeoffice

Ihre neuen Rechte beim Grenzgänger Homeoffice

Das Modell der „hybriden Arbeit“ ist bei Arbeitnehmern und vor allem bei Grenzgängern sehr beliebt. Viele wünschen sich, dass sie weiterhin ein paar Tage in der Woche von zu Hause aus arbeiten können. Das Bundesarbeitsministerium vermeldet nun eine sehr gute Nachricht für alle Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten.

Das Modell der „hybriden Arbeit“ ist bei Arbeitnehmern und vor allem bei Grenzgängern sehr beliebt. Viele wünschen sich, dass sie weiterhin ein paar Tage in der Woche von zu Hause aus arbeiten können. Das Bundesarbeitsministerium vermeldet nun eine sehr gute Nachricht für alle Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Auch weiterhin ist für Grenzgänger Homeoffice möglich, ohne Nachteile bei der Sozialversicherung einstecken zu müssen. Was Sie über das Grenzgänger Homeoffice und über Ihre Rechte zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie hier.

Grenzgänger Homeoffice weiterhin möglich

Grenzgänger durften vor Corona-Zeiten nur zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland anstatt an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz arbeiten. Wer darüber hinaus im Homeoffice (Telearbeit) blieb, konnte seinen Grenzgänger-Status verlieren und musste mit Konsequenzen in Sachen Sozialversicherung und Steuern rechnen. Grundsätzlich führte es zu einem Wechsel in der Sozialversicherung.

Doch aufgrund der Pandemie wurden zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz eine Sonderbedingung fürs Grenzgänger Homeoffice vereinbart. Grenzgänger dürfen seither ohne zeitliche Einschränkungen in ihrem Homeoffice in Deutschland arbeiten, auch wenn ihre eigentliche Arbeitsstelle in der Schweiz ist. Sie bleiben also weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Diese Übergangsregel gilt bis 30. Juni 2023.  

✒︎ Wichtig zu wissen: Die Homeoffice-Regelung gilt nur für die Sozialversicherung. Die Ausnahmeregelungen für Steuern zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind seit 1. Juli 2022 ausgelaufen.

Ihre Rechte als Grenzgänger im Homeoffice ab 1. Juli 2023

Ziel des Bundesarbeitsministeriums ist es, die positive Sonderregelung zu „Grenzgänger Homeoffice und Sozialversicherung“ zu einer festen Regelung zu machen. Die Verhandlungen mit der Schweiz sind im Gang und es sieht positiv aus.

Ihr Grenzgängerservice hält Sie auf dem Laufenden. Nehmen Sie schon jetzt mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich von uns rundum zum Thema Grenzgänger beraten. Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite und können in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Sozialversicherung und bei Bankgeschäften und vielem mehr profitieren.

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