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Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz

Die wichtigsten Tipps für Grenzgänger Wohnen in Deutschland – arbeiten in der Schweiz. Für viele ein äußerst reizvoller Gedanke. Denn die Lebensqualität und das Lohnniveau in der Alpenrepublik sind hoch, die Wochenarbeitszeiten mit 40 bis 44 Stunden ähnlich

Die wichtigsten Tipps für Grenzgänger

Wohnen in Deutschland – arbeiten in der Schweiz. Für viele ein äußerst reizvoller Gedanke. Denn die Lebensqualität und das Lohnniveau in der Alpenrepublik sind hoch, die Wochenarbeitszeiten mit 40 bis 44 Stunden ähnlich wie in Deutschland. Grenzgänger können viele weitere attraktive Vorteile nutzen. Die Grund-Voraussetzungen für alle, die im Ausland leben und in der Schweiz einen Job suchen oder bereits einen haben, sind je nach Situation eine Aufenthaltsbewilligung, eine Arbeitsvertrag und bestimmte Versicherungen. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

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Arbeiten in der Schweiz – was ist zu beachten?

Grundsätzlich steht jedem die Möglichkeit offen, in der Schweiz zu arbeiten. Um einen Job in der Schweiz zu finden, dürfen sich Staatsangehörige aus den EU-/EFTA-Staaten drei Monate lang im Land aufhalten. Wer in dieser Zeit aber bereits in der Schweiz arbeitet, muss auf jeden Fall seine Meldepflicht erfüllen. Wenn man darüberhinaus im Land bleiben möchte, dann braucht man eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Pass sowie einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers bei der zuständigen Wohnbehörde. Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen vor der Einreise eine Arbeitsbewilligung und einen Arbeitsvertrag.

Was brauche ich, um in der Schweiz zu arbeiten?

Zum Arbeiten in der Schweiz brauchen EU-Staatsangehörige nach drei Monaten grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung. Unterschieden wird hier zwischen Ausweis G, Ausweis L und Ausweis B. Wer aus einem Drittstaat kommt, benötigt auf jeden Fall ein gesichertes Arbeitsangebot und eine Arbeitsbewilligung. Erst dann dürfen sie in die Schweiz einreisen. Die zusätzliche Einschränkung ist: Die anvisierte Arbeitsstelle kann mit keiner Arbeitskraft aus dem Schweizer Wirtschaftsraum besetzt werden.

Grenzgängerbewilligung: Ausweis G

Den Ausweis G erhalten Personen, die nur zum Arbeiten in der Schweiz sind und in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat oder EFTA-Staat (Europäische Freihandelsassoziation) wohnen. Die Bedingung ist, dass sich die Grenzgänger mindestens einmal in der Woche an ihrem Wohnsitz aufhalten. Diese sogenannte Grenzgängerbewilligung ist 5 Jahre gültig, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag existiert, der länger als ein Jahr oder unbefristet ist. Ist ein Arbeitsvertrag auf nur 3 bis 12 Monate befristet, richtet sich die Dauer der Aufenthaltsbewilligung nach der Arbeitsvertrags-Dauer.

Kurzaufenthaltsbewilligung: Ausweis L

Wer als EU-Staatsangehöriger auf Jobsuche in der Schweiz ist und nach drei Monaten noch keinen Erfolg hatte, kann den Ausweis L beantragen, der bis zu einem Jahr gültig ist. Nach dieser Zeit kann er verlängert werden. Das Gleiche gilt für Personen aus der EU, die ein Arbeitsverhältnis haben, das auf ein Jahr befristet ist.

Ausnahmen:

Staatsangehörige aus EFTA- und EU17-Staaten, die von einem Unternehmen des EFTA-/ EU17-Raumes für weniger als 90 Tagen zum Arbeiten in die Schweiz geschickt werden oder kürzer als drei Monate selbstständig arbeiten, benötigen lediglich eine Meldepflicht, die vor Arbeitsaufnahme erfolgen muss.

Generelle Aufenthaltsbewilligung: Ausweis B

Den Ausweis B erhalten Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis haben, das mindestens 12 Monate andauert oder unbefristet ist. Der Ausweis ist 5 Jahre gültig und wird immer um weitere 5 Jahre verlängert, wenn sich die Arbeitssituation nicht geändert hat. Ist man seit über 12 Monaten arbeitslos in der Schweiz, dann wird der Aufenthalt erstmal nur für ein weiteres Jahr bewilligt. Personen, die Arbeiten in der Schweiz auf selbstständiger Basis übernehmen oder über gute finanzielle Möglichkeiten verfügen, können auch ohne Arbeitsvertrag den Ausweis B zunächst für 5 Jahre erhalten.

Diese Versicherungen sind in der Schweiz notwendig

Wie in Deutschland auch benötigt man zum Arbeiten in der Schweiz einige wichtige Versicherungen:

Schweizer Krankenversicherung

Nach der Anmeldung in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten eine Krankenversicherung vorgelegt werden. Sie deckt nach dem Krankenversicherungsgesetz die Grundversorgung ab. Die Kosten für die Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer zu Hundertprozent selbst bezahlen, der Arbeitgeber übernimmt keinen Anteil. Die gute Nachricht: Die Kosten sind wesentlich geringer als in Deutschland. Auch für Grenzgänger ist eine Schweizer Krankenversicherung Pflicht. Sie haben den Vorteil, sich mit dem Formular E106 in Deutschland ohne weitere Kosten ärztlich behandeln zu lassen.

Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung

Wer nicht jeden Tag nach Hause fährt und eine Zweitwohnung oder seinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, braucht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung – idealerweise von einer Schweizer Versicherung. Viele Vermieter in der Schweiz möchten diesen Schein vorgelegt bekommen. Eine Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer und Naturgewalten ab. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt finanzielle Schäden gegenüber anderen Personen.

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